AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

1.1 Für alle Angebote, Verkäufe und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen
zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber,
dass ihm meine Lieferungsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. In der
Lieferung durch mich liegt kein Einverständnis zu anderen Bedingungen. Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

2. Lieferung

2.1 Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
2.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
2.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem
entgegenstehen.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer
Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige
Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2.5 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Preis

3.1 Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers.
4.2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
4.3. Reparatur- und Service-Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug, zahlbar.
4.4. An uns unbekannte Käufer liefern wir nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
4.5. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

5. Gewährleistungen

5.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 16 Tagen gerügt werden. Fällt
der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum
nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollte bei einer Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg
und Garantieurkunde mit vorgelegt werden.
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus
diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der
Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.
Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler
unverzüglich zu unterrichten.
Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung
auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o. ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die
Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag
gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
6.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, soweit den
Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

7. Schadenersatz

7.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er
20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne
das es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
7.2 Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
7.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei
Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das Wesen des Vertrages
ausmachen (Kardinalpflichten).
7.4 Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern
den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

8. Datensicherung

8.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern)
dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so
hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert
werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
8.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der
Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.

9. Reparaturen

9.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der
Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.
9.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen Vorlage der
Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa wegen Verlustes eines
solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist
der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des
Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
9.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin
oder nach einer Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim
Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach
Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10. Haftung für Mängel

10.1. Herstellungs- oder Werkstoff-Fehler, die ohne besondere Prüfung erkannt werden können,
müssen unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware uns schriftlich angezeigt
werden. Dies gilt auch für andere offensichtliche Beanstandungen, z.B. bei Falschlieferungen
und Fehlmengen. Gleichzeitig ist der beanstandete Artikel frei zurückzusenden.
10.2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen
vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 Monaten. Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so
können Lieferer und Besteller eine Verlängerung dieser Verjährungsfrist vereinbaren.
10.3. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die
nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
10.4. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen 6 Monate, für Ersatzteillieferungen
1 bis 2Jahre, je nach Vereinbarung.
10.5. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder
Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend
gehaftet wird.

10.6. Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten
Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen
Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.

11. Unmöglichkeit Vertragsanpassung

11.1 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von 6 Ziffer 6.3, die wirtschaftliche Bedeutung
oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des
Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und
Glauben entspricht.
11.2 Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach
Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch
dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen
Vereinbarung richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem
schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss
getroffen wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2 Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des Händlers.

12.3 Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers.
Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach
Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

Stand 30.04.2010